FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 09.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 344/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers
BFH, Beschluss vom 22.04.2013 - Aktenzeichen IX B 35/13
DRsp Nr. 2013/15502
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers
1. NV: Hat das FG die Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen, liegt darin ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3FGO.2. NV: Stützt das FG die Unzulässigkeit auf Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs. 1FGO, so können bloße Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der hierfür bedeutsamen Tatsachenwürdigung des FG die Revisionszulassung allein nicht rechtfertigen.