Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 6. Juni 2018
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Rechtsmittel, das als Nichtzulassungsbeschwerde auszulegen ist, ist unzulässig.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wendet sich mit seinen Schreiben gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln (FG) vom 6. Juni 2018
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