I. Streitig ist, ob Veräußerungsvorgänge bei beteiligungsidentischen (Schwester-)Personengesellschaften jeweils auf Ebene der Gesellschaft einen gewerblichen Grundstückshandel begründen können, wenn die Grenze der privaten Vermögensverwaltung nur aufgrund einer Zusammenschau der Grundstücksverkäufe aller Gesellschaften überschritten wird.
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