Gründe:
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist von dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) in dem Steuerverwaltungsverfahren des A durch Verfügung vom 15. Oktober 1991 nach § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO 1977) zurückgewiesen worden. Später hat das FA diese Verfügung aufgehoben. Der Kläger hat jedoch wegen der Verfügung Klage erhoben und unter anderem begehrt, festzustellen, daß sie rechtswidrig gewesen ist. Ferner hat er beantragt, festzustellen, daß die Ablehnung (Bescheid des FA vom 30. April 1992) seines beim FA gestellten Antrages, festzustellen, daß die Verfügung rechtswidrig war sowie in diesem Zusammenhang stehende Schreiben des FA vom 27. Januar und 15. Mai 1992 rechtswidrig gewesen seien, und daß das Steuergeheimnis verletzt worden sei.