BFH - Beschluß vom 09.09.1999
VII B 323/98
Normen:
FGO § 41 Abs. 1, § 100 Abs. 1 S. 4, § 126 Abs. 4 ;

Zurückweisung der Revision gem. § 126 Abs. 4 FGO

BFH, Beschluß vom 09.09.1999 - Aktenzeichen VII B 323/98

DRsp Nr. 2001/13292

Zurückweisung der Revision gem. § 126 Abs. 4 FGO

1. Wird Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt, ist § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren wegen Zulassung der Revision entspr. anzuwenden. Eine von vornherein aussichtslose Revision ist daher nicht zuzulassen. 2. Im finanzgerichtlichen Verfahren wird die Rechtswidrigkeit eines VA grundsätzlich nicht festgestellt, sondern kann nur im Wege der Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Gegen die rechtswidrige Ablehnung eines VA ist nur die Verpflichtungsklage gegeben.

Normenkette:

FGO § 41 Abs. 1, § 100 Abs. 1 S. 4, § 126 Abs. 4 ;