Der Senat hat die Streitwertbeschwerde vom 07. Oktober 2010 als Gegenvorstellung gewertet, weil gemäß §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht stattfindet.
2.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.