FG Köln - Urteil vom 11.02.2004
11 K 5324/02
Normen:
FGO § 62 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 62a Abs. 2 ; StBerG § 3 Nr. 3 ; FGO § 62 ;

Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

FG Köln, Urteil vom 11.02.2004 - Aktenzeichen 11 K 5324/02

DRsp Nr. 2004/7244

Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

1. Auch bei einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer AG ist eine "originäre" Zulassung zum Anwaltsberuf erforderlich. 2. Die Notwendigkeit einer eigenen Zulassung der Rechtsanwalts-AG entfällt auch nicht für den Fall, dass die Rechtsanwalts-AG unter Identitätswahrung als Rechtsnachfolgerin einer Rechtsanwalts-GmbH, der eine Zulassung erteilt worden war, durch Umwandlung geschaffen wird.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 62a Abs. 2 ; StBerG § 3 Nr. 3 ; FGO § 62 ;

Tatbestand:

A.

Die Klage wird wegen der Festsetzung eines auf einer Schätzung beruhenden Einkommensteuerbetrags und eines Verspätungszuschlags geführt.