1. Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) erhob wegen Umsatzsteuer 1996 Klage (Verfahren V 125/99), weil der Beklagte, Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Lieferung eines ... in die Republik Kasachstan nicht als steuerfrei beurteilt hatte. Außerdem beantragte er bei dem Finanzgericht (FG) Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids (Verfahren V 126/99 V). Der Kläger wurde in den Verfahren von Herrn L vertreten, der sich als "Dipl.-Belastingadviseur - Juridisch Adviseur" bezeichnet. Das FA hatte L bereits im Einspruchsverfahren als Vertreter des Klägers wegen unbefugter Hilfe in Steuersachen zurückgewiesen (§ 80 Abs. 5 der Abgabenordnung --
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