Der Beschluss des Amtsgerichts- Nachlassgerichts - Gelnhausen vom 08.02.2021 wird abgeändert.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) vom 04.08.2020 wird zurückgewiesen.
Im Beschwerdeverfahren entstandene außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Erblasserin ist am XX.XX.2016 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt1 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Ihr Ehemann war bereits am XX.XX.2007 vorverstorben.
Bei der Beteiligten zu 1) handelt es sich um die einzige überlebende Tochter der Erblasserin. Die weitere Tochter A ist am XX.XX.2014 vorverstorben.
Bei den Beteiligten zu 2) und 3) handelt es sich um die einzigen Abkömmlinge der A.
Die 1978 geborene Beteiligte zu 3) steht unter gesetzlicher Betreuung; die Aufgabe einer Verfahrensbevollmächtigten wird von der Betreuerin wahrgenommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|