1. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Zurückweisung wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen.
Der Antragsteller bestellte sich mit Schreiben vom 27. Mai 2010 im Verfahren einer Steuerpflichtigen zum Verfahrensbevollmächtigten. Der Briefkopf seines Schreibens enthielt folgende Angaben:
"Soziale Rechtsdienstleistungskanzlei
Z.
Rechtsanwalt a.D.
Assessor jur., Städt. Amtsleiter i.R."
In der Fußzeile seines Briefpapiers war ausgeführt: "Befugt zu Rechtsdienstleistungen und zur Vertretung vor Behörden und Gerichten nach den Maßgaben des Gesetzes zur Neuregelung des
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