BFH, Urteil vom 09.09.1998 - Aktenzeichen I R 31/98
DRsp Nr. 1999/696
Zurückweisung nachgereichter Steuererklärungen
»Unterläßt das FG es, schon vor der mündlichen Verhandlung geeignete vorbereitende Maßnahmen gemäß § 79 Abs. 1FGO zu ergreifen, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre und obwohl hierzu Anlaß bestand, ist es regelmäßig ermessensfehlerhaft, vom Kläger erst im Klageverfahren, aber angemessene Zeit vor der mündlichen Verhandlung, nachgereichte Steuererklärungen gemäß §§ 76 Abs. 3, 79b Abs. 3FGO wegen Verzögerung des Rechtsstreits in der mündlichen Verhandlung zurückzuweisen.«