1. Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 16.04.2021 -
2. Der Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
3. Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz wird zurückgewiesen.
A.
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