FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.10.2021
16 K 5148/20
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1; DSGVO Art. 15 Abs. 3;

Zurverfügungstellung von Kopien personenbezogener Daten eines Steuerpflichtigen zu den Gewerbesteuermessbeträgen in elektronsicher Form durch das Finanzamt

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.10.2021 - Aktenzeichen 16 K 5148/20

DRsp Nr. 2022/4168

Zurverfügungstellung von Kopien personenbezogener Daten eines Steuerpflichtigen zu den Gewerbesteuermessbeträgen in elektronsicher Form durch das Finanzamt

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1; DSGVO Art. 15 Abs. 3;

Tatbestand

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Verpflichtung des Beklagten (im Folgenden auch: Finanzamt), nach Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG - DSGVO - Kopien personenbezogener Daten in Gestalt von (elektronischen) Doppeln von Akten zur Verfügung zu stellen.

Der Kläger betreibt gegen das Finanzamt beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein unter dem Aktenzeichen 5 K 5093/20 geführtes Klageverfahren wegen der Gewerbesteuermessbeträge 2013 bis 2015, die durch das Finanzamt festgesetzt wurden.

In diesem Verfahren begehrt der Kläger (auch) gegenüber dem Beklagten Zurverfügungstellung von personenbezogenen Daten seiner Akten in elektronischer Form, hilfsweise in Form unentgeltlicher Kopien.

1. 2.