Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Verpflichtung des Beklagten (im Folgenden auch: Finanzamt), nach Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Der Kläger betreibt gegen das Finanzamt beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein unter dem Aktenzeichen
In diesem Verfahren begehrt der Kläger (auch) gegenüber dem Beklagten Zurverfügungstellung von personenbezogenen Daten seiner Akten in elektronischer Form, hilfsweise in Form unentgeltlicher Kopien.
1. 2.
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