Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. August 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte Zeiten der Zugehörigkeit des Klägers zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 des
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