BFH - Beschluss vom 31.01.2024
V R 43/21
Normen:
KStG § 4 Abs. 6 S. 1; KStG § 4; FGO § 122 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
DStR 2024, 548
BB 2024, 598
NWB 2024, 703
StX 2024, 165
DB 2024, 838
DStRE 2024, 375
GmbH-StB 2024, 107
StuB 2024, 277
BFH/NV 2024, 599
EStB 2024, 141
GStB 2024, 19
FR 2024, 518
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 17.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 115/17

Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Betriebe zu einem einzigen Gewinnermittlungssubjekt aufgrund organisatorischer Maßnahmen; Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen bzgl. dessen Beitritt zum Revisionsverfahren

BFH, Beschluss vom 31.01.2024 - Aktenzeichen V R 43/21

DRsp Nr. 2024/2862

Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Betriebe zu einem einzigen Gewinnermittlungssubjekt aufgrund organisatorischer Maßnahmen; Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen bzgl. dessen Beitritt zum Revisionsverfahren

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Ermöglicht § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine Zusammenfassung ohne organisatorische Verflechtung der zusammenzufassenden Betriebe gewerblicher Art (BgA)? 2. Gestattet § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine mehrstufige Zusammenfassung von mehr als zwei BgA, bei der auf einer ersten Stufe zwei BgA zusammengefasst werden und es dann auf einer zweiten Stufe für die Zusammenfassung dieser zusammengefassten BgA mit einem weiteren BgA ausreicht, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG nur zu einem der bereits zusammengefassten BgA vorliegen?

Tenor

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung beizutreten.

Normenkette:

KStG § 4 Abs. 6 S. 1; KStG § 4; FGO § 122 Abs. 2 S. 3;

Gründe

I.