BFH - Urteil vom 31.05.2007
IV R 54/05
Normen:
EStG (i.d.F. des StBereinG 1999) § 4 Abs. 2 S. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 2007, 2117
BB 2007, 2339
BFH/NV 2007, 1973
BFHE 218, 188
BStBl II 2008, 665
DB 2007, 2065
DStR 2007, 1665
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 11.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 12740/99

Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung; Bescheinigung i.S. des § 7d Abs. 2 Nr. 2 EStG als Grundlagenbescheid für die Sonderabschreibung

BFH, Urteil vom 31.05.2007 - Aktenzeichen IV R 54/05

DRsp Nr. 2007/16346

Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung; Bescheinigung i.S. des § 7d Abs. 2 Nr. 2 EStG als Grundlagenbescheid für die Sonderabschreibung

»Der Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder der fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einlagen ergibt (entgegen Schreiben des BMF vom 18. Mai 2000, BStBl I 2000, 587).«

Normenkette:

EStG (i.d.F. des StBereinG 1999) § 4 Abs. 2 S. 1, 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren (1994 und 1995) als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger unterhält einen buchführungspflichtigen landwirtschaftlichen Betrieb, den er im Jahre 1991 von seinem Vater übernommen hat. Er ermittelt seinen Gewinn für das Normalwirtschaftsjahr.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) veranlagte die Kläger zur Einkommensteuer der Streitjahre, wobei er zunächst von den erklärten Gewinnen aus Landwirtschaft ausging. Die Bescheide standen gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.