Die am ... 1925 geborene Schenkerin ist die Mutter der Klägerin. Die Klägerin erhielt - in ihrer zeitlichen Abfolge - von ihrer Mutter die im folgenden dargelegten Zuwendungen:
1. Am 27. Dezember 1990 einen Geldbetrag von ... DM
2. am 26. Juli 1995 das Wohnhaus ... wobei sich die Schenkerin den lebenslänglichen Nießbrauch vorbehielt;
3. am 11. Juli 1996 einen Geldbetrag von ... DM.
Der Beklagte (das Finanzamt - FA -) setzte Schenkungsteuer fest und zwar
a) durch Schenkungsteuerbescheid vom 30. August 1995 (Stnr.: ...) für die Geldschenkung im Jahr 1990 eine Steuer von ... DM;
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