FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.06.1999
9 K 194/98
Fundstellen:
EFG 2000, 1141

Zusammenrechnung der Schenkungen der letzten zehn Jahre

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.1999 - Aktenzeichen 9 K 194/98

DRsp Nr. 2001/2601

Zusammenrechnung der Schenkungen der letzten zehn Jahre

Die Zusammenrechnung aller innerhalb der letzten zehn Jahre von derselben Person angefallenen Vermögenserwerbe und der Abzug der auf die früheren Erwerbe entfallenden Steuerbeträge können nicht zu einer Erstattung von Erbschaft-/Schenkungsteuer führen.

Tatbestand:

Die am ... 1925 geborene Schenkerin ist die Mutter der Klägerin. Die Klägerin erhielt - in ihrer zeitlichen Abfolge - von ihrer Mutter die im folgenden dargelegten Zuwendungen:

1. Am 27. Dezember 1990 einen Geldbetrag von ... DM

2. am 26. Juli 1995 das Wohnhaus ... wobei sich die Schenkerin den lebenslänglichen Nießbrauch vorbehielt;

3. am 11. Juli 1996 einen Geldbetrag von ... DM.

Der Beklagte (das Finanzamt - FA -) setzte Schenkungsteuer fest und zwar

a) durch Schenkungsteuerbescheid vom 30. August 1995 (Stnr.: ...) für die Geldschenkung im Jahr 1990 eine Steuer von ... DM;