Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einnahmen
FG München, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen 5 K 2582/07
DRsp Nr. 2008/4008
Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einnahmen
Treffen außerordentliche Einkünfte mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einnahmen zusammen, so sind bei Anwendung der Fünftelregelung zur Berechnung der Einkommensteuer die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen einem Fünftel des zu versteuernden Einkommens nicht in voller Höhe, sondern ebenfalls nur zu einem Fünftel hinzuzurechnen.