FG München - Beschluss vom 04.01.2001
13 S 3919/00
Normen:
AO (1977) § 162 ;

Zuschätzungen des FA bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung und bei nicht geklärten Einzahlungen auf Privatkonten

FG München, Beschluss vom 04.01.2001 - Aktenzeichen 13 S 3919/00

DRsp Nr. 2001/8824

Zuschätzungen des FA bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung und bei nicht geklärten Einzahlungen auf Privatkonten

Werden bei einer Außenprüfung Buchführungsmängel festgestellt und zudem ungeklärte Bareinzahlungen auf zwei Privatkonten des Steuerpflichtigen festgestellt, ist das Finanzamt zu Zuschätzungen in Höhe der Einzahlungen berechtigt, wenn der Steuerpflichtige seiner Auskunftspflicht über die Herkunft der Mittel nur ungenügend nachgekommen ist.

Normenkette:

AO (1977) § 162 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger zu 1 und Antragsteller (ASt) unterhielt in den Streitjahren 1990 - 1994 einen Einzelhandel mit Lebensmitteln, Milch- und Fleischerzeugnissen, Zeitungen und Zeitschriften, Gemischt- und Tabakwaren usw. in Sch ..., und zwar ab 26. Mai 1987. Vorher (seit 16. Oktober 1978) unterhielt er diesen Betrieb im Landkreis M ....

Er wurde mit seiner Ehefrau, der Klägerin zu 2, im Hauptsacheverfahren 13 K 3917/98, zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.

Er erklärte für die Streitjahre Rohgewinne, die innerhalb der branchenüblichen Aufschlagsätze lt. Richtsatzsammlung lagen. Der Einzelrichter verweist auf die Übersicht im Schriftsatz vom 4. September 1998 (Abschn. II, Bl. 4 FG-Akte 13 K 3917/98).