EStG § 8 Abs. 1, 2 S. 1 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, (i.d.F. des JStG 1996) § 8 Abs. 2 S. 9 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 268
BFHE 219, 54
BStBl II 2008, 204
DB 2008, 33
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 29.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1354/01
Zuschuss des Arbeitgebers zur Risikoübernahme durch Dritte bei ausgelagertem Optionsmodell als Sachlohn
BFH, Urteil vom 13.09.2007 - Aktenzeichen VI R 26/04
DRsp Nr. 2007/22929
Zuschuss des Arbeitgebers zur Risikoübernahme durch Dritte bei ausgelagertem Optionsmodell als Sachlohn
»Leistet der Arbeitgeber im Rahmen eines ausgelagerten Optionsmodells zur Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer Zuschüsse an einen Dritten als Entgelt für die Übernahme von Kursrisiken, so führt dies bei den Arbeitnehmern zu Sachlohn, wenn die Risikoübernahme des Dritten auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beruht.«
Normenkette:
EStG § 8 Abs. 1, 2 S. 1 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, (i.d.F. des JStG 1996) § 8 Abs. 2 S. 9 ;
Gründe:
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