Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wohnt im Bezirk des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt S --FA S--, Schleswig-Holstein). Am 1. August 1992 eröffnete er in W (Mecklenburg-Vorpommern) im Bezirk des Finanzamts P (FA P) einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Einzelunternehmer. Das erste Wirtschaftsjahr 1992/93 umfaßte den Zeitraum vom 1. August 1992 bis zum 30. April 1993. Das FA P stellte die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft durch Bescheid vom 6. September 1994 gesondert fest.
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