BFH, Beschluss vom 14.10.2005 - Aktenzeichen VI S 17/05
DRsp Nr. 2005/20415
Zuständiges Gericht: Bestimmung durch BFH
1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen Arbeitsgericht und Finanzgericht ist die Vorlage an den BFH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts zulässig.2. Fehlt eine gesetzliche Regelung für das einzuschlagende Verfahren bei irriger Verweisung, muss diejenige Klage- und Verfahrensart gewählt werden, die am meisten dem Rechtsschutzbegehren entspricht.