Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 3.7.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.357,26 Euro festgesetzt.
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