Der Antrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Frage der Rechtmäßigkeit einer an den Antragsteller gerichteten Außenprüfungsanordnung betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2003.
Der Antragsteller ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Fa. B. GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG), die zur sog. B.-Unternehmensgruppe gehört. Außerdem ist er an anderen Unternehmen als Gesellschafter beteiligt.
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