Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06. November 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Osnabrück, Geschäftszeichen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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