FG Hamburg - Urteil vom 14.11.2002
V 81/00
Normen:
AO § 122 ; AO § 366 ; FGO § 55 ; EStG § 1 ; EStG § 25 ; EStG § 46 ;

Zustellung im Ausland und Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung

FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2002 - Aktenzeichen V 81/00

DRsp Nr. 2003/6610

Zustellung im Ausland und Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung

1. Rechtsmittelfristen bei Zustellung und Bekanntgabe an eine Postfachanschrift im Ausland 2. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung mit dem Ziel der Erstattung von Quellensteuern

Normenkette:

AO § 122 ; AO § 366 ; FGO § 55 ; EStG § 1 ; EStG § 25 ; EStG § 46 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Steuerveranlagung für die Einkommensteuer 1998 mit der Folge der Erstattung abgeführter Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag hat.

Der Kläger ist deutscher Rechtsanwalt, der bis Mitte 1991 in Hamburg lebte und dann nach Ibiza/Spanien verzog. In Spanien gilt er nach seinen Angaben als Nicht-Resident und nicht einkommensteuerpflichtig. Derzeit hält er sich sowohl in New York wie auch auf Ibiza auf.

Der Beklagte (das Finanzamt - FA -) war vor seinem Wegzug das für ihn zuständige Wohnsitzfinanzamt in Deutschland.