I. Die inzwischen geschiedenen Antragsteller, Kläger und Revisionskläger (Antragsteller) wurden für die Streitjahre 1987 bis 1989 als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Antragsteller wegen Einkommensteuer 1987 bis 1989 mit Urteil vom 13. Februar 1997 als unbegründet abgewiesen und die Revision zugelassen.
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