FG Hessen - Urteil vom 20.09.2001
12 K 5320/00
Normen:
AO § 122 Abs. 5 ; VwZG § 3 ; AO § 183 ; AO § 110 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 614

Zustellung; Niederlegung; Wiedereinsetzung; rechtliches Gehör - Zustellung durch Niederlegung

FG Hessen, Urteil vom 20.09.2001 - Aktenzeichen 12 K 5320/00

DRsp Nr. 2004/3994

Zustellung; Niederlegung; Wiedereinsetzung; rechtliches Gehör - Zustellung durch Niederlegung

1. Der Wirksamkeit der Bekanntgabe steht nicht entgegen, dass die Postzustellungsurkunde im Adressfeld den angegebenen Empfänger nicht als den gem. § 183 AO gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten ausweist.2. Mit der Niederlegung beim Postamt der Wohnsitzgemeinde und der Mitteilung hierüber ist die Ersatzzustellung gem. § 3 Abs. 3 VwZG i.V.m. § 182 ZPO vollzogen und damit die Zustellung der angefochtenen Bescheide rechtswirksam.3. Durch den Hinweis auf die Abweichungen in dem Steuerbescheid wird der ursächliche Zusammenhang zwischen unterbliebener Anhörung und Versäumen der Einspruchsfrist unterbrochen und überlagert.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 5 ; VwZG § 3 ; AO § 183 ; AO § 110 ;

Tatbestand: