BFH - Beschluß vom 14.09.1998
VII B 135/98
Normen:
EWGV 1031/88 Art. 3 Abs. 2 lit. 1 ; EWGV 2144/87 Art. 2 Abs. 1 lit. b ; FGO § 53 Abs. 2 § 54 Abs. 1 ; VwZG § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 530

Zustellung; weiterer Zollschuldner

BFH, Beschluß vom 14.09.1998 - Aktenzeichen VII B 135/98

DRsp Nr. 1999/815

Zustellung; weiterer Zollschuldner

1. Die Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG wird erst wirksam, wenn der Adressat von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und aufgrund dieser Erkenntnis den Willen bekundet, die Zustellung entgegenzunehmen. 2. Auch derjenige, der Zollgut als Fremdbesitzer für einen anderen in seiner Wohnung verwahrt, ist Besitzer und kommt daher als weiterer Zollschuldner in Betracht.

Normenkette:

EWGV 1031/88 Art. 3 Abs. 2 lit. 1 ; EWGV 2144/87 Art. 2 Abs. 1 lit. b ; FGO § 53 Abs. 2 § 54 Abs. 1 ; VwZG § 5 Abs. 2 ;

Gründe: