Der Wiedereinsetzungsantrag des Beklagten zu 2) vom 09.02.2017 betreffend die Beschwerdefrist zum Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Koblenz vom 19.03.2014 wird zurückgewiesen.
2.Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2) vom 18. Januar 2017 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Koblenz vom 19.03.2014, zugestellt am 25.03.2014, wird als unzulässig verworfen.
2.Der Beklagte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird auf 2.639,80 € festgesetzt.
Die sofortige Beschwerde ist bereits unzulässig.
1.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|