LAG Frankfurt/Main, vom 17.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1544/13
ArbG Fulda, vom 29.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 195/13
Zustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung eines anerkannten oder gleichgestellten schwerbehinderten MenschenZustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung eines Antragstellers auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
BAG, Urteil vom 16.01.2018 - Aktenzeichen 7 AZR 622/15
DRsp Nr. 2018/6653
Zustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung eines anerkannten oder gleichgestellten schwerbehinderten MenschenZustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung eines Antragstellers auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung aufgrund des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung erfordert bei einem schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen nach § 92 Satz 1 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts, wenn bei Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2TzBfG die Anerkennung der Schwerbehinderung oder die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erfolgt ist oder die entsprechende Antragstellung mindestens drei Wochen zurückliegt.Orientierungssätze:
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