LAG Hamm, vom 23.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 18/17
ArbG Dortmund, vom 06.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2477/16
Zustimmungsersetzungsverfahren bei fristloser Kündigung des einzigen BetriebsratsmitgliedsBindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung im ZustimmungsersetzungsverfahrenEinhaltung der Kündigungserklärungsfrist bei Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens
BAG, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 2 AZR 401/17
DRsp Nr. 2018/9510
Zustimmungsersetzungsverfahren bei fristloser Kündigung des einzigen BetriebsratsmitgliedsBindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung im ZustimmungsersetzungsverfahrenEinhaltung der Kündigungserklärungsfrist bei Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens
Orientierungssätze:1. Soll das Arbeitsverhältnis des einzigen Betriebsratsmitglieds gekündigt werden und fehlt ein gewähltes Ersatzmitglied, hat der Arbeitgeber analog § 103 Abs. 2BetrVG unmittelbar ein auf Ersetzung der Zustimmung gerichtetes Beschlussverfahren einzuleiten. Ein beteiligungsfähiger Betriebsrat existiert in diesem Fall nicht. Das - einzige - Betriebsratsmitglied kann wegen rechtlicher Verhinderung iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG aufgrund seiner Selbstbetroffenheit nicht beteiligt werden (Rn. 8).2. Infolge der spezifischen Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren nach § 103 Abs. 2BetrVG kann sich der im Beschlussverfahren beteiligte Arbeitnehmer im nachfolgenden, die außerordentliche Kündigung betreffenden Verfahren in Bezug auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes iSv. § 626BGB nur auf solche Tatsachen berufen, die er im Zustimmungsersetzungsverfahren nicht geltend gemacht hat und auch nicht hätte geltend machen können (Rn. 10).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.