Umstritten ist die Nachforderung von Lohnsteuer wegen einer durchgeführten Betriebsveranstaltung.
Der Kläger betreibt ein Hoch- und Tiefbau-Unternehmen mit ca. 28 Arbeitnehmern. Im Kalenderjahr 1994 veranstaltete er für seine Arbeitnehmer einen "Baudenabend in C-Dorf". Die Veranstaltungskosten pro Teilnehmer betrugen 100 DM. Das Programm des Baudenabends sah folgenden Ablauf vor:
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