Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zur Höhe der Pauschbeträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG pauschal mit 15 % erheben. Die pauschal besteuerten Bezüge mindern die abziehbaren Werbungskosten (§ 40 Abs. 2 EStG).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|