Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Memmingen - 4. Zivilkammer - vom 19. Mai 2016 wird auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens für die Vertretung der Gläubigerin beträgt 250.500 €.
I.
Auf dem eingangs bezeichneten Grundbesitz der Schuldnerin ist in Abteilung III unter laufender Nummer 1 zugunsten der Gläubigerin eine vollstreckbare Grundschuld mit einem Kapital von 250.500 € eingetragen. Die Gläubigerin kündigte die Grundschuld mit Schreiben vom 4. Dezember 2015, das der Schuldnerin am 11. Dezember 2015 zuging.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|