I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im November 1997 zum Zwangsverwalter mehrerer Wohnungen und einer gewerblich genutzten Einheit (Wohnungen Nr. 2, 3, 6, 10, 11 und Teileigentum 13) des Vollstreckungsschuldners F M in der S...straße Nr. 22 in H bestellt. Im Juli 1998 wurde er zum Zwangsverwalter einer weiteren Wohnung (Wohnung Nr. A 10) des Vollstreckungsschuldners bestellt.
Der Kläger reichte im April 1999 für die Wohnungen Nr. 2, 3, 6, 10 und 11 sowie das Teileigentum Nr. 13 gesonderte "Umsatzsteuer-Voranmeldungen" für das I. Kalendervierteljahr 1999 ein. Die Voranmeldung für die Wohnung Nr. 10 ergab eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung von 4,85 DM. Zur Erläuterung hieß es: "Im II. und III. KVJ 98 zu Unrecht vereinnahmte Vorsteuer". Die übrigen "Voranmeldungen" enthielten keine Zahleneinträge.
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