Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Verfügung des Beklagten, mit der der Kläger zur Vorlage eines "Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert worden ist.
Der Beklagte betreibt seit mehreren Jahren gegen den Kläger wegen Steuerschulden und steuerlicher Nebenleistungen die Zwangsvollstreckung. Vollstreckungsmaßnahmen blieben erfolglos. Die letzte fruchtlose Pfändung in der Wohnung des Klägers erfolgte nach der Pfändungsniederschrift am 16.12.1994.
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