LAG Düsseldorf, vom 22.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ta 442/17
ArbG Solingen, vom 04.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1631/10
Zwangsvollstreckung gegen den Rechtsnachfolger des ursprünglich verurteilten SchuldnersVoraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegen den RechtsnachfolgerLiquidationslose Vollbeendigung einer GmbH & Co. KG und Übergang des Gesellschaftsvermögens auf noch vorhandene GesellschafterEinwendung der beschränkten Haftung des Schuldners im Zwangsvollstreckungsverfahren
BAG, Beschluss vom 28.02.2019 - Aktenzeichen 10 AZB 44/18
DRsp Nr. 2019/4503
Zwangsvollstreckung gegen den Rechtsnachfolger des ursprünglich verurteilten SchuldnersVoraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegen den RechtsnachfolgerLiquidationslose Vollbeendigung einer GmbH & Co. KG und Übergang des Gesellschaftsvermögens auf noch vorhandene GesellschafterEinwendung der beschränkten Haftung des Schuldners im Zwangsvollstreckungsverfahren
Orientierungssätze:1. Wird eine zweigliedrige GmbH & Co. KG infolge der Löschung ihrer Komplementärin wegen Vermögenslosigkeit liquidationslos vollbeendigt, kann gegen ihren ehemaligen Kommanditisten nach § 733 Abs. 1, § 727 Abs. 1ZPO eine neue vollstreckbare Ausfertigung des gegen die GmbH & Co. KG ergangenen Urteils erteilt werden (Rn. 11 ff.).2. Der ehemalige Kommanditist haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit dem ihm zugefallenen Gesellschaftsvermögen. Die Einwendung der Haftungsbeschränkung wird nicht bei der Erteilung der Vollstreckungsklausel berücksichtigt, sondern ebenso wie beim Erben nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770ZPO erledigt (§ 785ZPO) (Rn. 14 ff.).
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