FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.02.2005
2 K 788/04
Normen:
FGO § 33 ;

Zweifel an der Eröffnung des Finanzrechtswegs; Haftung für Lohnsteuer und Nebenleistungen

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.02.2005 - Aktenzeichen 2 K 788/04

DRsp Nr. 2005/8411

Zweifel an der Eröffnung des Finanzrechtswegs; Haftung für Lohnsteuer und Nebenleistungen

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Finanzrechtsweg eröffnet ist für das Begehren einer für Lohnsteuerschulden einer GmbH & Co. KG als Haftungsschuldnerin in Anspruch genommenen Kommanditistin und Geschäftsführerin der GmbH, gerichtlich festzustellen, ob die Staatsangehörigkeit "deutsch" auf ihrem Personalausweis eine rechtsgültige Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist oder ob sie Staatsbürgerin des Staates Deutsches Reich ist, ob das Grundgesetz der BRD gilt und jemals rechtsgültig war, ob das FA berechtigt ist, Haftungsbescheide gegen Staatsbürger des Staates Deutsches Reich zu erlassen und ob in der BRD derzeit ein rechtmäßig funktionierendes gesetzliches und damit rechtstaatliches System vorliegt.

Normenkette:

FGO § 33 ;

Tatbestand:

Die Firma ... GmbH & Co KG ... schuldet dem Beklagten Lohnsteuer Solidaritätszuschlag und Lohnkirchensteuer sowie Säumniszuschläge hierzu. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mit Beschluss vom 11. Juni 2003 mangels Masse abgewiesen.

Die Klägerin war Kommanditistin und Geschäftsführerin der ... GmbH. Der Beklagte nahm die Klägerin als Geschäftsführerin der ... GmbH für Steuerschulden der ... in Anspruch.