FG Niedersachsen - Urteil vom 24.03.2005
3 K 644/04
Normen:
EStG § 38 Abs. 1 ; EStG § 40a ; LStDV § 1 Abs. 2 ;

Zweites Arbeitsverhältnis auch bei Tätigkeit eines Kommunalbeamten in von Stadt beherrschter Gesellschaft möglich - Arbeitsverhältnis; Kommunalbeamter; Arbeitgeberbegriff; Anstellungsverhältnis; Nebentätigkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.03.2005 - Aktenzeichen 3 K 644/04

DRsp Nr. 2005/9741

Zweites Arbeitsverhältnis auch bei Tätigkeit eines Kommunalbeamten in von Stadt beherrschter Gesellschaft möglich - Arbeitsverhältnis; Kommunalbeamter; Arbeitgeberbegriff; Anstellungsverhältnis; Nebentätigkeit

1. Zum lohnsteuerlichen Begriff des Arbeitgebers i.S. des § 38 Abs. 1 EStG. 2. Die Übernahme des Geschäftsführeramtes kann unselbstständiger Bestandteil eines Arbeitsvertrages sein, wenn ein Angestellter des herrschenden Unternehmens im Konzern unter Fortführung des Anstellungsverhältnisses die Leitung eines abhängigen Konzernunternehmens übernimmt. 3. Bezieht ein Arbeitnehmer Arbeitslohn von verschiedenen Arbeitgebern, ist von jedem gesondert Lohnsteuer einzubehalten. 4. Übernimmt ein Kommunalbeamter auf Lebenszeit im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit die Position des zweiten Geschäftsführers einer GmbH, an der die Kommune, bei der der Beamte beschäftigt ist, zu 80% beteiligt, so ist hinsichtlich des Vertragsverhältnisses zwischen dem Beamten und der GmbH von einem zweiten Dienstverhältnis auszugehen. Denn die Kommune kann nicht unmittelbar aufgrund ihrer Mehrheitsbeteiligung auf die Position des Geschäftsführers einwirken, weil dieser aufgrund seiner gesetzlichen Stellung ausschließlich berufen ist, Handlungen zum Wohle der Gesellschaft vorzunehmen.

Normenkette:

EStG § 38 Abs. 1 ; EStG § 40a ; LStDV § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand: