Die Beschwerde gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 22.06.2022, Az.
I.
Die Beschwerdeführerin nahm im Ausgangsrechtsstreit die Beklagte auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Anspruch. Das Amtsgericht gab der Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens teilweise statt. Gegen die Abweisung der weitergehenden Klage wandte sich die Beschwerdeführerin mit einer Berufung. Im Rechtsmittelverfahren holte das Landgericht, welches das erstinstanzliche Gutachten für unzureichend hielt, gemäß Beweisbeschluss vom 13.11.2013 ein Ergänzungsgutachten des erstinstanzlich beauftragt gewesenen Sachverständigen ein, das seitens der Beschwerdegegnerin mit 939,15 € vergütet wurde.
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