FG Saarland - Urteil vom 19.03.2002
2 K 138/98
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG (1990) § 9 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 390
EFG 2003, 220

Zweitstudium führt zu Fortbildungskosten; gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1994

FG Saarland, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 2 K 138/98

DRsp Nr. 2002/13691

Zweitstudium führt zu Fortbildungskosten; gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1994

Aufwendungen eines Maschinenbau-Diplomingenieurs (FH) für ein Zweitstudium in Form eines Aufbaustudiengangs der Fachrichtung Maschinenbau an einer technischen Universität sind Werbungskosten in Form von Fortbildungskosten. Sie dienen objektiv dazu, in dem durch das Erststudium ermöglichten Beruf vorwärts zu kommen, da durch das Zweitstudium unzweifelhaft einen Höherqualifizierung erreicht wird.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG (1990) § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer 1994.