Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger gemäß § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) von der Zweitwohnungsteuer befreit ist.
Der Kläger ist mit Hauptwohnung in A, X-Straße gemeldet und wohnt dort in einem Einfamilienhaus. Wegen seiner beruflichen Tätigkeit in Hamburg bewohnt er eine Eigentumswohnung in Hamburg, Y-Straße, in der er seit 01.09.2009 mit Nebenwohnung gemeldet ist. Die Wohnung ist 58 m2 groß und wurde zum 01.12.1988 bezugsfertig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|