FG Hessen - Urteil vom 05.06.2020
4 K 91/15
Normen:
AStG § 7 Abs. 1;

Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter als Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft hinsichtlich Hinzurechnungsbesteuerung (hier: Minderheitsbeteiligung an einer Schweizer Aktiengesellschaft)

FG Hessen, Urteil vom 05.06.2020 - Aktenzeichen 4 K 91/15

DRsp Nr. 2021/7756

Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter als Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft hinsichtlich Hinzurechnungsbesteuerung (hier: Minderheitsbeteiligung an einer Schweizer Aktiengesellschaft)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

AStG § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Das vorliegende Klageverfahren betrifft die Frage der Hinzurechnungsbesteuerung hinsichtlich einer Minderheitsbeteiligung der Klägerin an einer Schweizer Aktiengesellschaft, die unter anderem Zinserträge erzielte.