Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das vorliegende Klageverfahren betrifft die Frage der Hinzurechnungsbesteuerung hinsichtlich einer Minderheitsbeteiligung der Klägerin an einer Schweizer Aktiengesellschaft, die unter anderem Zinserträge erzielte.
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