(Kurzurteil gem. § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -)
I.
Die Kläger sind Eheleute, die bis zu ihrem Kirchenaustritt am 31. August 1998 (Bl. 5 KiSt-Akte) der Katholischen (rk) Kirche angehörten.
In Unkenntnis des Austritts setzte der Beklagte (das Katholische Kirchensteueramt -
Aufgrund des Einspruchs der Kläger wurde die verbleibende KiSt anteilig nach der sog. Zwölftelungsmethode gem. Art.
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