08/2021 - Einkommensteuer
Bei kleinen Photovoltaikanlagen auf selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden, wird auf Antrag unterstellt, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Das BMF hat eine entsprechende Vereinfachungsregelung veröffentlicht, die wir in diesem Beitrag zusammenfassen.