LG Stuttgart - 21.08.1989 (10 KLs 137/88)
Hinweis zu A Nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO tritt für den Anzeigeerstatter dann keine Straffreiheit ein, wenn vor der Berichtigung der Ergänzung oder der Nachholung unvollständiger, unrichtiger oder unterlassener [...]