FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.05.1995 (6 K 245/91)
TATBESTAND: Mit Anstellungsvertrag vom 5.2.1976 wurde . . ., geb. . . ., bei der Klägerin (Klin) als Gesellschafter-Geschäftsführer für ein monatliches Bruttogehalt von . . . DM eingestellt. Am 19.12.1985 legte er sein [...]