Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Landau in der Pfalz zurückverwiesen.
II.Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 5 000,-- DM festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Beteiligten zu 3) einer Aktiengesellschaft.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|