FG Berlin - Urteil vom 28.04.1997 (8263/96)
Die Klägerin stellt ... her. Zwischen ihr und ihrem Alleingesellschafter und Geschäftsführer, Herrn ..., besteht eine sogenannte Betriebsaufspaltung. Mit Wirkung vom 1. Januar 1987 schloss sie mit Herrn ... einen [...]